Wir bieten Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern an.
Diese Hilfen können grundsätzlich in Anspruch genommen werden, wenn Sie
Personensorgeberechtigte:r mindestens eines Kindes sind, das minderjährig (unter 18) oder heranwachsend (18-21) ist.
Zu den Hilfen werden Sie im zuständigen Jugendamt beraten. Die Anlaufstelle hierfür sind die Mitarbeiter:innen der „Erzieherischen Hilfen“, der Allgemeine Sozialdienst oder die Jugendgerichtshilfe (gilt nur für Betreuungsweisungen).
Die folgenden, von uns angebotenen, Hilfen können erst nach einem bewilligten „Antrag auf Hilfe zur Erziehung“ (bzw. Anordnung von der Jugendgerichtshilfe) begonnen werden.
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Erziehungsbeistandschaft (EB)
- Begleiteter Umgang (BU)
- Betreuungsweisung / Jugendhilfe im Strafverfahren
- Heilpädagogische Übungsbehandlung (HPÜ) und Heilpädagogisches Reiten (HPR)
Zudem haben wir im Team verschiedene Zusatzqualifikationen und können deshalb auch zusätzliche Leistungen anbieten.
Genaueres hierzu finden Sie auf unseren Profilen. Anfragen stellen Sie gerne über unsere allgemeine Mailadresse info_handinhand@web.de oder über unser Kontaktformular